Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Imken Immobilien GmbH & Co. KG („Makler“) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über:

  • Vermittlung und/oder Nachweis von Kauf- und Verkaufsgelegenheiten von Immobilien,
  • Vermittlung und/oder Nachweis von Mietverträgen,
  • Suchaufträge (Suchmaklerverträge),
  • Bewertung und Marktanalyse von Immobilien,
  • Beratungsleistungen im Bereich Grundstücksentwicklung und Projektanalyse,
  • Gewerbe-, Anlage- und Investmentimmobilien.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags

(1) Ein Maklervertrag kommt zustande durch
a) schriftliche oder elektronische Vereinbarung,
b) Nutzung unserer Maklerdienste auf Grundlage eines Exposés oder
c) Anforderung unserer Dienstleistungen (Besichtigung, Objektanfrage, Beratungsauftrag).

(2) Der Makler erbringt seine Hauptleistung bereits durch den Nachweis oder die Vermittlung einer Abschlussgelegenheit.

§ 3 Objektangaben und Haftung für Informationen

(1) Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen des Verkäufers, Vermieters oder anderer Dritter. (2) Der Makler prüft diese Informationen nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
(3) Der Makler haftet für unrichtige Angaben nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Objektangaben selbst zu prüfen.

§ 4 Weitergabeverbot

(1) Sämtliche vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Objektadressen sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig.

 

(3) Gibt der Kunde diese Informationen unbefugt weiter und kommt dadurch ein Vertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Kunde die vereinbarte Provision als Schadenersatz.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer sowie für Vermieter und Mieter provisionspflichtig tätig zu sein, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Diese Doppeltätigkeit wird offengelegt.

§ 6 Provision / Courtage

(1) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé, dem Maklervertrag oder einer individuellen Vereinbarung.

(2) Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. Mietvertrages.

(3) Die Provision ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

(4) Bei wirtschaftlich zusammenhängenden Folgegeschäften (z. B. Kauf nach Miete, Erwerb durch nahestehende Personen) besteht ebenfalls ein Provisionsanspruch, sofern die Leistung des Maklers hierfür ursächlich war.

(5) Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen gelten die gesetzlichen Regelungen des § 656 BGB (Provisionsteilung).

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Haftung

(1) Der Makler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

(5) Der Makler haftet nicht für die Bonität von Vertragsparteien.

§ 9 Verjährung

(1) Ansprüche des Kunden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr.
(2) Gegenüber Verbrauchern sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Vorkenntnis des Kunden

(1) Ist dem Kunden das Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen – schriftlich mitzuteilen. (2) Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, ersetzt er dem Makler die dadurch verursachten nachweislichen Aufwendungen.
§ 11 Besichtigungen und Verhandlungen
(1) Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach Abstimmung mit dem Makler.

(2) Direkte Verhandlungen mit Eigentümern dürfen nur mit Zustimmung des Maklers geführt werden.

§ 12 Suchaufträge

(1) Ein Suchmaklervertrag verpflichtet den Makler nicht zum Tätigwerden, sofern keine individuelle Tätigkeitsvereinbarung besteht.

(2) Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald ein aufgrund des Suchauftrags nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zum Vertragsabschluss führt.

§ 13 Marktanalysen / Gutachten / Beratungen

(1) Eine Marktwerteinschätzung stellt kein Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV dar.
(2) Beratungsleistungen können gesondert vergütungspflichtig sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 14 Geldwäschegesetz (GwG)

(1) Der Makler ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen.

(2) Kunden müssen hierzu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen; bei Unternehmen sind zusätzlich ein Handelsregisterauszug und die Daten der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich.

(3) Der Makler ist verpflichtet, die erhobenen Daten fünf Jahre aufzubewahren.

§ 15 Widerrufsrecht

(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie die Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler seine Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat sowie seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 17 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, ist Gerichtsstand Hamburg.

(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand ihres Wohnsitzes.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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